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Zum serbischen Rehabilitationsgesetz zur Wiedergutmachung
15.04.2013

Informationen zur Rehabilitationswiedergutmachung

Der serbische Gesetzgeber hat mit dem Rehabilitationsgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass alle Personen, die z.B. in einem Lager interniert waren, dort zu Tode kamen oder ohne Gerichtsentscheidung hingerichtet wurden, eine Entschädigung vom serbischen Staat verlangen können. Diese Möglichkeit der Entschädigung steht jeder Person zu, also auch Personen, die damals erst Kinder waren. Auch deren Kinder haben die Möglichkeit für bereits verstorbene Vorfahren diese Art der Entschädigung geltend zu machen.

Im Rahmen der Geltendmachung wird die betreffende Person rehabilitiert, daher von jeder zu unrecht ausgesprochenen Pauschalverurteilung freigesprochen. Nach der Rehabilitation kann die Entschädigung bei einer dafür eingerichteten Kommission geltend gemacht werden. Gegen Ent-scheidungen dieser Kommission können die ordentlichen Gerichte angerufen werden.

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